Aufnahmeverfahren Von der Anfrage zur Aufnahme

Wir nehmen Menschen mit einer lebensbedrohenden Erkrankung auf, bei denen nach ärztlicher Einschätzung eine begrenzte Lebenserwartung ohne Aussicht auf Heilung besteht.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die ärztliche Bescheinigung zur „Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung“.

Uns ist es wichtig, dass der Betroffene über seine Situation informiert ist und eine hospizliche Versorgung wünscht. Dazu füllt er oder sein Betreuer den Antrag auf Leistung nach §39a SGB V aus. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie am Ende dieser Seite.

Kommt es zur Aufnahme ins Hospiz schließen wir gemeinsam einen Vertrag ab. Die Kosten für den Aufenthalt tragen zu 95% die Kranken- und Pflegekassen. 5% der Kosten sind über Spendengelder zu finanzieren. Privatversicherte informieren sich vorab bei ihrer Kasse über die Kostenübernahme.

DIE AUFNAHMEKRITERIEN NACH §39A SGB V LAUTEN U.A.:

  • Die bevorstehende Lebenszeit ist auf wenige Wochen bis Monate begrenzt
  • Die Versorgung zu Hause ist nicht mehr möglich
  • Die Krankenhausbehandlung ist abgeschlossen oder nicht erforderlich
  • Eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung ist notwendig

Wir stehen Ihnen für weitere Informationen gerne telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich zur Verfügung.

Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Sozialdienst
Telefon: +49 831 96 04-64-11
E-Mail: sozialdienst@allgaeuhospiz.de

Kosten für den Aufenthalt im AllgäuHospiz

Seit 01.08.2009 zahlen Hospizgäste mit gesetzlicher Krankenversicherung für den Hospizaufenthalt keinen Eigenanteil mehr.

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